Wohnflächenermittlung

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen ist die richtige Wohnflächenermittlung ein Dauerthema, welches durch sachgemäße Berechnungen im erheblichen Umfang reduziert werden könnte. Oft bleiben Besonderheiten bei der Wohnflächenermittlung unbewusst ohne sachgemäße Berücksichtigung. Vor diesem Hintergrund ist eine rechtssichere Wohn- und Nutzflächenermittlung im Sinne der Vermeidung von unnützen Streitverhalten und damit verbundenen Zeit- und Kostenaufwen- dungen sinnvoll. Dieses umso mehr, da der BGH hierzu, konkret betreffend der bisherigen 10%-Regelung bezüglich der maximalen Flächenabweichung, neu entschieden hat. So bleiben auch evtl. Vereinbarungen von Mietparteien unberücksichtigt. Eine Raumgrundfläche ist nicht gleich automatisch eine anrechenbare Wohnfläche.