Hinweis zur Zertifizierung nach der ISO 17024
Sachverständige mit dieser speziellen Zertifizierung sind in Deutschland in neueren Gesetzen wie z.B. BewG/ErbStR[1] / InvG[2] / PfandBG[3] und den zuletzt novellierten Verordnungen die nach der ISO 17024 zertifizierten mit den öffentlich bestellten Sachverständigen gleichgestellt. Die BelwertV[4] regelt im § 6 ebenfalls diese Gleichstellung. Das gilt auch für Gesetze die bisher noch nicht novelliert wurden.
Bei nach der ISO 17024 von einer international anerkannten Zertifizierungsstelle zertifizierten Sachverständigen ist die Qualifikation gegeben, welche einer ständigen Überwachung einschließlich einer periodischen Prüfungswiederholung unterliegt.
Politisch wurde bei der DIN EN ISO/IEC 17024 der Weg über eine Weltnorm (ISO) gewählt, um diese dann anschließend europaweit (EN) und in für das jeweilige Land gültige Regelungen (in Deutschland als DIN) zu übertragen. Der deutsche Gesetzgeber hat sich 2009 mit Erlass des Akkreditierungsstellengesetzes und der Einführung des § 36a Gewerbeordnung (GewO) dazu entschieden, in Deutschland zwei Qualitätssicherungssysteme auf gesetzlicher Grundlage zu etablieren.
Im Bereich des Sachverständigenwesens für Immobilienbewertung besteht derzeit folgende Situation
Qualitätssicherungssystem | Öffentliche Bestellung | Zertifizierung nach der ISO 17024 (Personenzertifizierung) |
Rechtsgrundlage | §§ 36 und 36a GewO[5] | AkkStelleG[6] |
Besteller / Zertifizierer | Kammern (IHK, AK, IK) | DAkkS-akkreditierte Zertifizie-rungsstellen[7] |
Überwachung der Besteller / Zertifizierer | Keine | Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH DAkkS (seit 01.01.2010) |
Seit 2009 besitzen demzufolge die Kammern kein Monopol mehr bezüglich der hoheitlich überwachten Sachverständigenqualitätssicherung. Der Gesetzgeber hat hier zum Vorteil der Verbraucher eine Wettbewerbssituation geschaffen.
Bei der Zertifizierung nach der ISO 17024 durch international anerkannte Zertifizierungsstellen wird jedoch nicht nur der Sachverständige überwacht, sondern auch der Zertifizierer und dessen Zertifizierungssystem. In der Überwachung der Zertifizierungsstellen liegt einer der beiden wesentlichen Qualitätsunterschiede zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung.
[1] BewG - Bewertungsgesetz, ErbStR - Erbschaftssteuerrichtlinie,
[2] InvG - Investmentgesetz
[3] PfandBG - Pfandbriefgesetz
[4] BelWertV - Beleihungswertermittlungsverordnung